Die Ausstattung

Was zunächst zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen gehört, ist die allgemeine Einhaltung der Sauberkeit in Produktionsstätten sowie in allen Filialen. Hinzu kommt die richtige Ausstattung, sodass die Backwaren richtig gelagert werden können und frisch bleiben. Weiterhin muss es entsprechende Bearbeitungsräume sowie Möglichkeiten zur Temperatur-Kontrolle geben, damit entsprechende Produkte in Kühlschränken und Kühltheken ordnungsgemäß aufbewahrt werden können. Auch ist es Pflicht, ein Handwaschbecken sowie Handreinigungsmittel für die Mitarbeiter in den Bäckereien bereitzustellen.

 

Was muss außerdem beachtet werden?

Gegenstände, die mit den Backwaren in Berührung kommen, müssen gründlich gereinigt werden, die Arbeitsbekleidung muss sauber sein und es muss auf die Handhygiene sowohl im Verkauf als auch in der Produktion stark geachtet werden. So darf in der Produktion beispielsweise kein Schmuck an den Händen getragen werden.

 

Das HACCP-Konzept

Jegliches Kontaminationsrisiko muss vermieden werden, damit keine Gesundheitsgefährdung für die Kunden stattfinden kann. Alle Bäckerbetriebe sind außerdem zur Dokumentation des HACCP-Konzepts verpflichtet. Dies kommt aus dem englischen und bedeutet „Hazard Analysis Critical Control Point“ und heißt auf Deutsch „Risiko-Analyse Kritischer Kontroll-Punkte“. Wie schon erkennbar, geht es hier um die Vermeidung von Gefahren im Zusammenhang von Verarbeitungsprozessen der Backwaren oder auch fertigen Produkten. Daraus resultiert, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um jeglichen Risikofaktoren keine Chance zu geben.

Nicht nur in der Produktion müssen Richtlinien eingehalten werden, sondern auch beim Transport der Ware und vor allem auch im Verkauf spielt dieses Thema eine entscheidende Rolle. Denn hier kommen Verkäuferinnen und Verkäufer sowohl mit den Backwaren als auch mit anderen Gegenständen hinter der Theke oder dem Zahlungsmittel Bargeld in Kontakt. Die Ware muss stets frisch an den Kunden überreicht werden und darf mit unreinen Bereichen nicht in Kontakt geraten.

 

Das Verpackungsmaterial

Verpackungsmaterialien müssen lebensmitteltauglich sein. Hierzu wird ebenfalls gezählt, dass auch die Preisschilder lebensmitteltauglich sind, da diese in unmittelbarer Nähe der Produkte angebracht sind. Druckfarbe von Bäckertüten darf nicht an die Backwaren gelangen, daher sind die Bäckertüten unserer Bäckereien auch nur von außen bedruckt. Grundsätzlich setzen unsere Bäckereien hier allerdings sowohl hygienegerechtes als auch klimaneutral hergestelltes Material ein.

 

Aktuelle weitere Maßnahmen

Die Verkäuferinnen und Verkäufer müssen bezüglich der Hygienemaßnahmen geschult werden. Innerhalb dieser Schulung soll ein Hygienebewusstsein der Mitarbeiter geschaffen werden, damit gesundheitliche Risiken vermieden werden.

Gerade jetzt in dieser herausfordernden Zeit, in der die Ansteckungsgefahr durch das Virus COVID-19 allgegenwärtig ist, muss verstärkt auf Hygienevorschriften und zusätzliche Maßnahmen geachtet werden. So darf sich beispielsweise immer nur eine bestimmte Anzahl an Kunden gleichzeitig in einer Filiale aufhalten und auch die Räume müssen gut durchlüftet werden. Auch in unseren Bäckereien halten sich die Mitarbeiter strikt an die Hygienevorschriften und beachten darüber hinaus die Regeln, welche zusätzlich aufgrund der aktuellen Situation eingehalten werden müssen. Ebenfalls erwarten die Mitarbeiter in den Filialen unserer Bäckereien auch von ihren Kunden die Einhaltung der Corona-Regeln. Sie fordern diese dazu auf, ihren Beitrag zur Einhaltung der Hygienevorschriften zu leisten und somit eine Maske zu tragen und den Abstand von 1,5 m einzuhalten.